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VI. Die Max-Planck-Realschule als Ausbildungsschule

Die rechtliche Grundlage der Ausbildung wird in der neuen OVP (Ordnung für den Vorbereitungsdienst und der zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen) vom 01.02.1999 geregelt. Die Realschule Ost ist wie alle anderen Realschulen des Landes NRW Ausbildungsschule, d.h. dass junge Studienabgänger/innen an unserer Schule zu Sekundarstufenlehrern/-lehrerinnen I ausgebildet werden. Während der beiden Ausbildungsjahre werden die Lehramtsanwärter/innen (LAA) durch Hospitationen, Unterricht unter Anleitung und selbstständigen Unterricht in ihren beiden Examensfächern auf das II. Staatsexamen vorbereitet. Sie werden begleitet von Ausbildungslehrern/-lehrerinnen und den Ausbildungskoordinatoren aus unserer Schule, den Fachleitern/-leiterinnen und dem Studienseminar Essen. Die LAA sind vollständig in das Schulleben der Realschule Ost eingebunden, d. h. sie nehmen auch an allen Lehrerkonferenzen, Fachkonferenzen, Elternsprechtagen und Schulveranstaltungen teil und erteilen ab dem zweiten Ausbildungsabschnitt selbstständigen Unterricht, für den die LAA in jeder Beziehung verantwortlich sind. Ausbildungsbegleitende Unterstützung gibt das Begleitprogramm, das gemeinsam mit dem Studienseminar von unserer Schule erstellt wird.

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